freie politisch unabhängige Wähler Gerzensee
Ortsplanungs-Revision: Freie Wähler nehmen Stellung
Frist für Eingaben : bis 5. März 2021
Die Mitwirkungsauflage der Gemeinde ist auf deren Homepage www.gerzensee.ch einzusehen, unter „Aktuelles“.
Die Eingabe der Freien Wähler :
Gemeindeverwaltung Gerzensee
Spielgasse 1
3115 Gerzensee
Gerzensee, 10. Februar 2021
Eingabe zur Mitwirkung
Öffentliche Mitwirkung zur Teilrevision der Ortsplanung
(Publikation vom 24.12.2020, 14.1.2021 und 21.1.2021 im Anzeiger)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir haben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung Ihren Entwurf eingesehen, das Angebot einer Sprechstunde mit dem Ressortvorsteher, dem Ortsplaner und dem Planer Landschaft genutzt. Wir teilen ihre Auffassung, dass die Ortsplanung zu überarbeiten ist und begrüssen grundsätzlich, dass dabei innovativ sowohl Strategie wie Instrumente der Ortsplanung überdacht werden. Gerne nehmen wir dazu fristgerecht Stellung und ersuchen Sie um folgende Anpassungen im Vorgehen bzw in den Materialien:
ANTRÄGE ALLGEMEIN:
BEGRÜNDUNG: diese Revision ist von sehr hoher Bedeutung für die Gemeinde und ihre Entwicklung. Mit Ortsplan/Baureglement wird die Entwicklung der Gemeinde über einen langen Zeitraum bestimmt, mit dem Masterplan wird das bisherige Leitbild abgelöst. Über diese zentralen Grundlagen für die Gemeindeentwicklung ist die Bevölkerung an öffentlichen Veranstaltungen umfassend zu informieren, Gelegenheit zu Diskussion und Meinungsbildung zu bieten. Diese Grundlagen haben eine möglichst volle Aufmerksamkeit der Bevölkerung verdient. Auch ist eine möglichst weitgehende Wahrnehmung der Veränderungen gegenüber den bisherigen Grundlagen für die künftige Umsetzung dienlich. Nun fällt aber der von ihnen nach mehreren Verschiebungen festgelegte Zeitraum für die aktuelle Mitwirkungsauflage in die Phase des zweiten Lockdowns: damit entfallen Informationsveranstaltungen, die Meinungsbildung ist massiv eingeschränkt, da sich bis Ende Februar nur max 5 Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Angesichts dieser Umstände infolge Covid-19 ist für die Mitwirkungsauflage in so zentralen Weichenstellungen für Ortsplan / Baureglement / Masterplan die nötige Geduld aufzubringen und der Zeitraum neu festzulegen, damit die erforderliche Information der Öffentlichkeit und die Meinungsbildung in der Bevölkerung stattfinden kann.
Begründung: in der aktuellen Mitwirkung liegen verdankenswerterweise mehrere Pläne auf, die die Änderungen aufzeigen. In der Sprechstunde zur Mitwirkungsauflage am 27.1.21 wurde uns zugesagt, dass an sich der bisherige Ortsplan weiterhin gelte, sofern eben nicht Änderungen erfolgen. Sie haben auch in Aussicht gestellt, dass später nach der Mitwirkung ein konsolidierter Ortsplan entstehe, der das bisher Geltende und die Änderungen zugleich abbilde. Wir wünschen uns bereits für die Mitwirkungsauflage einen solchen vollständigen Ortsplan, in dem auf einen Blick alle Planelemente lesbar sind. Es bleibt für Nichtfachleute ansonsten sehr anspruchsvoll und zeitaufwendig, immer mehrere Pläne gleichzeitig zu betrachten um sich zu informieren.
Begründung:
Der Mitwirkungsauflage ist zu entnehmen, dass innovativ revidiert werden soll. Insbesondere mit dem Masterplan werden gleichzeitig mehrere Strategien voneinander unterschieden und eine differenzierte Entwicklung in verschiedenen Teilen des Siedlungsgebietes angestrebt. Dies geschieht mit neuen Instrumenten, Verfahren und mehr Ermessensspielraum der Baubehörden. Zugleich liegt eine dynamische Ausrichtung vor und sollen bspw die strategischen Massnahmen periodisch weiterentwickelt werden. Damit wird Entwicklung der Gemeinde und die Instrumente dazu neu gedacht. Wir begrüssen, wenn der Gemeinderat diese grossen Veränderungen und die Anwendung der neuen Instrumente sorgsam überwacht. Diese neue Aufgabe für den Gemeinderat ist entsprechend zu organisieren. Auch ist vom Gemeinderat im Focus zu behalten wie die künftig weit bedeutendere Fachberatung funktioniert, dass diese die öffentlichen Interessen wahrt und nicht einzig von den Interessen der Bauwilligen geprägt ist.
ANTRÄGE LANDSCHAFT UND NATUR:
Begründung: in der Mitwirkungsauflage ‚Änderung Zonenplan 1, vom 4.November 2020‘ wird versucht bereits im Rahmen der Ortsplanrevision ein riesiges Gebiet von rund 5 Hektaren zugunsten einer privatwirtschaftlichen Erweiterung der Kiesgrube in der Nachbargemeinde aus dem ‚Landschaftschongebiet mit Bauverbot‘ zu entfernen. Eine solche Vorentscheidung mit Aufhebung des von der Gemeindebevölkerung unter Schutz gestellten Gebietes auf der Büele, angrenzend an das Naturschutzgebiet Gerzensee, weisen wir zurück. Erst wenn eine vollständige Planung dieses Erweiterungsvorhabens vorliegt kann die beabsichtigte Planänderung der Bevölkerung vorgelegt werden: diese kann dann in Kenntnis der Fakten, insbesondere in Kenntnis der beabsichtigten Eingriffe im bestehenden Landschaftsschongebiet am Gerzensee, Beschluss fassen.
Begründung: wir danken für die Aufnahme von ‚Biodiversität und Vernetzung‘ als neue Strategie im Bereich Landschaft. Wir teilen ihre Auffassung, dass etliche Gebiete in Gerzensee bestgeeignete Lebensräume für einen hohen Artenreichtum darstellen. Im Interesse einer intakten Landschaft und Natur freuen wir uns, wenn es nicht bei dieser Ansage als Strategie bleibt, sondern auch sinnvolle Massnahmen entwickelt/umgesetzt werden zwecks Erhalt bzw. Förderung von ‚Biodiversität und Vernetzung‘.
Begründung: mit den vorgesehenen Änderungen Zonenplan 1 und Zonenplan 2 soll der Schutz von Hecken und Feldgehölzen auf Gemeindeebene aufgehoben werden („keine grundeigentümerverbindliche Festlegung“ mehr). In der Sprechstunde zur Mitwirkungsauflage haben wir zur Kenntnis genommen, dass dies vertretbar sei, da Hecken und Feldgehölze bereits auf übergeordneter Ebene genügend durch Erlasse von Kanton und Bund geschützt seien. Aus unserer Sicht bleibt nötig, dass auch künftig Hecken und Feldgehölze wie bisher, also unverändert in Lage und Abmessung, im Ortsplan eingezeichnet sind. Zudem soll die Gemeinde, die näher als Kanton
und Bund an diesen für Landschaft und Umwelt sehr wichtigen Bepflanzungen ist, periodisch durch eine Fachstelle das Vorhandensein und den Zustand der Hecken und Feldgehölze überwachen lassen. Mit dieser neuen Aufgabe des Gemeinderates wird ein Beitrag geleistet für eine intakte Landschaft und grundlegend im Sinne der Strategie ‚Biodiversität und Vernetzung‘ gehandelt.
Begründung: mit der differenzierten Einzeichnung der Gewässer im Zonenplan wird auch ersichtlich welche Teilstrecken heute eingedolt bzw offen geführt werden. Wir begrüssen, wenn im Interesse einer naturnahen Gewässerführung Möglichkeiten der Ausdolung genutzt werden. Hilfreich könnte in dieser Hinsicht die heute sehr starke Subventionierung solcher Fördermassnahmen durch andere Staatsebenen sein.
ANTRÄGE BAUEN:
Begründung: die für die Strategie ‚Umstrukturieren und Neuentwickeln‘ neu ausgewiesenen Areale haben bei ihrer baulichen Entwicklung unbedingt die Erhaltungsziele des ISOS-geschützten Ortsbildes zu beachten.
Begründung: Mit dieser Revision werden künftig erweiterte Nutzungsmasse für eine grössere Ausnutzung der Baugrundstücke gelten (Artikel 42.1). Nur restriktiv, d.h. ganz ausnahmsweise, soll eine Abweichung davon möglich sein. Abweichungen im Interesse einer qualitätssichernden Gestaltung sollen mit einem Unterschreiten der maximalen Nutzungsmasse insbesondere im Ortsbildschutzgebiet gemäss Artikel 42.3 möglich sein.
Begründung: die neuen Nutzungsmasse ermöglichen höhere Gebäude, grössere Volumen der Bauten. Die Erfahrung zeigt, dass es schwierig ist, wenn Profile bloss die Fassadenhöhe bis zur Traufe zeigen, sich vorzustellen wo die First in der Luft oben wäre. Dies wird noch anspruchsvoller, wenn sich die Bauten an einem Hang befinden, was in Gerzensee öfters der Fall ist. Es ist zwecks verbesserter Ablesbarkeit von Bauprofilen dienlich, wenn jeweils die Gebäudehöhe bis First sichtbar ist.
Mit freundlichen Grüssen
Freie politisch unabhängige Wählergruppe Gerzensee
Im Namen des Vorstandes
Alexander Glatthard Hans Lüthi
Diese Eingabe kann heruntergeladen und weiterverwendet bzw bearbeitet werden für eure eigenen Eingaben. Besten Dank für euer Engagement!
Ausserordentliche Urnenwahl am 24. Januar 2021
Nach Absage der Gemeindeversammlung vom 5.Dezember 2020 ist klar geworden, dass anstehende Entscheide an der Urne zu treffen sind. Dies gilt auch für die Wahl in die Biko (Bildungskommission, vormals Schulkommission), für die wir einen überaus geeigneten Kandidaten vorschlagen können.
UNSERE EMPFEHLUNG: Wählen Sie Christian Tschanz in die Bildungskommission.
Christian Tschanz
In der Biko gilt es eine innerhalb der Legislatur eingetretene Vakanz zu schliessen; ein neues Kommissionsmitglied für Gerzensee ist zu wählen. Wir sind glücklich, Ihnen mit
Christian Tschanz einen kompetenten jungen Mitbürger vorzuschlagen:
Helfen Sie mit, gehen Sie wählen! Und motivieren Sie auch Ihr Umfeld, mit Christian Tschanz die Biko zu stärken.
Ein ausserordentliches Engagement ist diesmal nötig, denn …. die Urnenwahl ist für Kommissionsmitglieder in Gerzensee unbekannt …. und an diesem Wochenende finden weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene Urnengänge statt. Mobilisieren der Stimmbürger für die Wahl am 24. Januar 2021 ist diesmal erforderlich!
Ortsplanung Gerzensee - Einladung zur offenen Vorstandssitzung
Seit der Genehmigung der letzten Ortsplanungsrevision sind rund 15 Jahre vergangen. Zeit Bilanz zu ziehen, die Strategien zu überdenken und neu zu formulieren. Dies hat der Gemeinderat zusammen mit dem neu gewählten Ortsplaner gemacht. Zusammen mit der Aktualisierung der baurechtlichen Grundlagen für die Gemeinde Gerzensee legt der Gemeinderat ein neues Instrument, einen Masterplan als Orientierungsinstrument für die künftige Entwicklung vor. Diese Grundlagen wurden vom Gemeinderat im Dezember zuhanden einer Mitwirkung im Zeitraum vom 11. Januar bis 5. März verabschiedet und liegen nun vor. Da auf eine Informationsveranstaltung verzichtet wurde, stehen am Mittwoch 27. und Donnerstag, 28. Januar 2021 der Orts- und Landschaftsplaner sowie Mitglieder der Ortsplanungskommission für Gespräche zur Verfügung. Details dazu erfahren Sie auf der Webseite der Gemeinde.
Die künftige Entwicklung der Gemeinde ist ein zentrales Thema und sollte aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Dazu lädt Sie der Vorstand der Freien Wähler Gerzensee ein zu einer offenen Vorstandssitzung am Mittwoch, 10. Februar 2021 um 20 Uhr.
Angesichts der epidemiologischen Unsicherheiten behalten wir uns eine elektronische Durchführung via zoom oder Teams vor. Dürfen wir Sie daher bitten, sich für das Treffen vom 10. Februar bei uns anzumelden, damit wir Sie über den genauen Ort bzw. die Form der Durchführung orientieren können.
Mittwoch, 15. September 2021, 20.00 Uhr
im Kornhaus Gerzensee
Werte MitbürgerInnen, werte Mitbürger
Wir laden Sie herzlich ein, an unserer informativen Jahresversammlung teilzunehmen.
Teil A: Statutarische Geschäfte
Teil B: Informationen aus dem Gemeinderat und den Kommissionen
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! Anschliessend an Teil A und B folgt ein geselliges Zusammensein. An unserem Treffen haben Sie auch die Möglichkeit, unsere Vertreter in den Behörden direkt anzusprechen.
Herzliche Grüsse
Alexander Glatthard, Co-Präsident
Denise Errass, Co-Präsidentin
In eigener Sache
Gerne informieren wir Sie über die Aktivitäten der FWG und wesentliche Entwicklungen in der Gemeinde. Wir tun dies vorzugsweise über unsere Webseite bzw. E-Mail. Teilen Sie uns bitte Ihre Mail-Adresse auf info@fwgerzensee.ch mit.
Die Gruppe der FWG bezweckt die Wahrung des Mitspracherechtes von politisch neutralen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in Gemeindeangelegenheiten. Seit der Gründung arbeiten wir zum Wohle unserer Gemeinde aktiv in den Behörden mit. Bei Wahlen nominieren wir geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderat und Kommissionen. Unter dem Jahr, und insbesondere zur Vorbereitung der Gemeindeversammlungen, treffen sich Vorstand und Behördenmitglieder der FWG zum Austausch von Informationen und zur Meinungsbildung.
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner von Gerzensee werden jeweils zur jährlichen Hauptversammlung eingeladen. Dazu sind auch Sie herzlich eingeladen! Lassen Sie sich aus erster Hand informieren, bringen Sie ihre Sichtweise ein und beteiligen Sie sich an Diskussionen. Melden Sie Ihr Interesse an der Mitarbeit in den Behörden und pflegen Sie die Diskussion mit anderen, am Gemeindewohl interessierten Mitmenschen.
Wir sind stolz darauf, ein aktives Team von jungen und erfahrenen Menschen zu sein, in welchem wir die politischen Angelegenheiten unserer Gemeinde und Region reflektieren und diese - mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft - aktiv mitgestalten.
Stimmfähige Gemeindemitglieder, die ohne Parteigebundenheit auf die Gemeindepolitik Einfluss nehmen möchten, sind willkommen, sich bei uns in der Gruppe der FWG einzubringen. Unsere Kosten bestreiten wir durch freiwillige Beiträge.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Mehr Informationen unter: www.fwgerzensee.ch oder direkt im Kontakt mit unseren
Vorstandsmitgliedern:
Den Flyer können Sie hier herunterladen.
Die «Freie politisch unabhängige Wählergruppe Gerzensee» ist ein Verein nach ZGB 60 und bezweckt die Wahrung des Mitspracherechtes aller politisch neutralen Stimmbürger und Stimmbürgerinnen in Gemeindeangelegenheiten.
Monika Tschannen-Süess
Departemente: Liegenschaften, Abfallwesen
031 782 02 15
Denise Errass-Gurtner
Departemente: Infrastruktur, Umwelt
031 781 18 75
Andreas Dubler
031 781 26 69
Markus Dürig
031 781 26 51
Claudia Matter Lötscher
Mail
Christian Tschanz
079 850 10 02
Mail
Jedes stimmberechtigete Gemeindemitglied, das auf die Gemeindepolitik Einfluss nehmen möchte (ohne einer Partei beizutreten), kann sich als zu den FWG gehörend betrachten.
Die Unkosten werden durch freiwillige Beiträge bestritten.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Bitte kontaktieren Sie uns: info@fwgerzensee.ch